Allgemeine Geschäftsbedingungen

 08.04.2024   337

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der S.E.SC Scooter Equipment Schwabach GmbH, Schattenhof 4, 91126 Kammerstein.

1. Allgemeines / Vertragsabschluss

Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche/elektronische/mündliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande. Der Kunde willigt hiermit in die bestehenden AGB`s ein.

Der Mindestauftragsbestellwert beträgt 25,00 €.

Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der S.E.SC Scooter Equipment Schwabach GmbH.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Für die Lieferung gelten die aktuellen Katalogpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten und sonstiger Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die S.E.SC Scooter Equipment Schwabach GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20 % des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die S.E.SC Scooter Equipment Schwabach GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die S.E.SC Scooter Equipment Schwabach GmbH Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 25,00 € zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

3. Lieferfrist

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

Lieferverzögerungen, die durch z. B. gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt ausschließlich durch Nachnahme-Lieferungen oder die in unseren Onlineshop angebotenen Zahlungsarten. Die Versandkosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.

Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen, bestätigen zu lassen und anschließend dem Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu können.

5. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Firma S.E.SC Scooterequipment Schwabach GmbH, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anhang an Rechnung, bzw. per Mail) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an

S.E.SC Scooterequipment Schwabach GmbH
Schattenhof 4
91126 Kammerstein
Betreff: RÜCKSENDUNG
Fon/Fax: +49 (0) 9122 839473
Mail: info@scooterequipment.de

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.(Käufer trägt die Kosten). Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funtktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

6. Kulanzrücknahme

Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache S.E.SC SCOOTER EQUIPMENT SCHWABACH GMBH nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür, ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

8. Gewährleistung / Haftungsausschluss

Wir gewährleisten für eine Dauer von 6 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.

Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Unterlagen zurückzuführen sind. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der S.E.SC Scooter Equipment Schwabach GmbH oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht autorisiert sind, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.

Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Eventuell auftretende Folgeschäden werden von uns nicht übernommen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.

Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen.

Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.

Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten Sie bitte, daß Sie uns über den Schaden im Vorfeld informieren müssen. Hierauf erhalten Sie von uns Unterlagen zur Schadensregulierung.

Ersatz- und Zubehörteile, die ohne ABE ausgeliefert werden, sind nur für Renn- und Sportzwecke. Eine Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist untersagt. Für die ordnungsgemäße Verwendung der Ersatz- und Zubehörteile übernimmt der Käufer die Haftung.

9. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.

Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 20% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.

10. Tuningteile – Gewährleistung – Garantie

Wir möchten noch einmal gesondert darauf hinweisen, dass Tuningteile für den Rennsport gedacht sind. Für eine Verwendung im täglichen Straßenverkehr sind diese Teile nicht ausgelegt, trotz sehr hochwertiger Qualität und modernster Fertigungsmethoden. Mehr Leistung bedeutet immer mehr Verschleiß und kürzere Lebensdauer des Motors mit allen Komponenten. Alle Tuninghersteller (z.B. Malossi, Polini, DR, usw.) schließen jegliche Gewährleistung nach der Montage aus, es sei denn es handelt sich um einen nachweislichen Material- oder Produktionsfehler. Da sich dieses praktisch nicht mehr nachweisen lässt, weisen wir darauf hin, alle Tuningteile vor der Montage genau auf eventuelle Fehler oder Mängel zu untersuchen.

Die Reklamation eines Tuningteils nach der Montage ist daher leider so gut wie unmöglich. Auf Kosten des Kunden müsste das entsprechende Teil zum Hersteller gesandt werden. Hier würde geklärt ob es sich um einen Material oder Montagefehler handelt. Der Rücksendung ist die Rechnung der Meisterwerkstatt beizulegen, die den Motor getunt hat (Nachweis fachgerechte Montage, Montagedatum).

Insbesondere Folgeschäden eines Defekts, wie weitere in Mitleidenschaft gezogene Motorkomponenten, Reparatur- und Abschleppkosten sind gänzlich ausgeschlossen. Wir bitten um Euer Verständnis für diese Einschränkungen, die für ein Rennsport-Teil eigentlich selbstverständlich sind aber eben eine Einschränkung der Gewährleistung / Garantie beinhalten.

11. Motorbearbeitungen, Motorabstimmung, Tuningteile – Gewährleistung – Garantie

Ein Tuningteil ist ein Bauteil, welches zur Leistungs- oder Geschwindigkeitssteigerung führt. Mehr Leistung bedeutet immer mehr Verschleiß und kürzere Lebensdauer des Motors mit allen Komponenten. Wir lehnen darum jegliche Gewährleistung / Garantie ab, sobald nur ein Tuningteil am Motor verbaut ist, da auch kleinste Veränderungen am Motor zu erheblichen Veränderungen in der Motorcharakteristik führen – und somit der Motor nicht mehr so standfest ist als im originalen Zustand. Für sämtliche Folgeschäden wird keinerlei Haftung übernommen.

12. Haftungsausschluss für Motoren, Motortesten

Für getunte Motoren (sobald nur ein Tuningteil verbaut ist gilt der Motor als getunt) und deren Bauteile, die auf dem Leistungsprüfstand oder allgemein hier getestet oder abgestimmt werden, wird keinerlei Haftung übernommen. Dies bezieht sich im besonderen auf Zylinder, Kolben, Motorblock, Kupplung, Kurbelwelle und sämtliche zum Motor gehörende Teile. Ebenso gilt dieser Haftungsausschluss selbstverständlich auch für das Fahren in der Zeit nach dem Abstimmen.

13. Haftungsausschluss für komplett montierte und ggf. abgestimmte Motoren

Motoren die eine höhere Leistung, Drehmoment oder Drehzahl (im Vergleich zum originalen Motor) durch Modifikationen aufweisen sind stärkeren Belastungen ausgesetzt. Dies trifft auf alle Bauteile zu. Es wird keinerlei Haftung für Folgeprobleme oder Folgeschäden übernommen. Im besonderen gilt dies für vorzeitig erscheinende Undichtigkeiten an Zylinder, Auspuff, Ansaugstutzen und Motorblock im Allgemeinen und auf sämtliche sonstige Eigenschaften (Gangspringen, Kupplungsrutschen, Anspringverhalten, Motorgeräusche, usw.). Die Mehrleistung und somit die Mehrbelastung aller Bauteile liegt bei Motoren oft über 100 %. Eine Haftung kann deshalb nicht übernommen werden, sie wäre absolut unzumutbar.

14. Datenschutz

Gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) macht die S.E.SC Scooterequipment Schwabach GmbH darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden. Uns zum Zwecke der Datenverarbeitung von Beschäftigungsverhältnissen überlassenen Daten durch Auftraggeber werden im Rahmen des § 26 BDSG verarbeitet. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Siehe auch Datenschutzerklärung.

15. Ausfuhrgenehmigung

Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn / Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

16. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus den Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Schwabach vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

17. EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.